Hier finden Sie die neusten News und Diskussionen über die Zukunft der erneuerbaren Energien.
Allgemein
- Wegfall der Einspeisevergütung ab 52 GWp in
Deutschland - Stand von Mai 2012 rund 28 GWp
- ggf. danach Vergütung bzw. Verkauf zum
Börsenpreis
Degressionsmechanismus
- Basisdegression von monatlich 1%
- Maximale Degression von 29%
- Quartalsweise Korrektur der Basisdegression
- Basis 12-monatiger Bemessungszeitraum
- Bis Mitte 2013 Übergangsmodell
- Juli- September 2012 Bemessung und Hochrechnung
auf ein Jahr (x4) - Erste Korrektur zum 01.11.2012
- Zweite Korrektur zum 01.02.2013
- Dritte Korrektur zum 01.05.2013
- Vierte Korrektur zum 01.08.2013
Marktintegrationsmodell
- Für Anlagen die ab dem 01.04.2012 in Betrieb
genommen worden sind - Tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft
- 0-10 kWp Anlagen à 100%
Vergütung des
eingespeisten Stroms - 10-1000 kWp Anlagen à 90%
Vergütung des
eingespeisten Stroms - Die restlichen 10% über den Eigenverbrauch oder den Markmittelwert
von der Strombörse, derzeit
5cent/kWh
- Anlagenbetreiber müssen bis zum 28. Februar des
Folgejahres Nachweis über den Ertrag gegenüber des Netzbetreibers erbringen
Nachrüstung 50,2 Hz Problematik
- Ab 10kWp mit Inbetriebnahme ab 31.08.2005-
01.01.2012 > Niederspannungsnetz
- Ab 100kWp mit Inbetriebnahme ab 30.04.2001-
01.01.2012 - Ab 30kWp mit Inbetriebnahme ab 30.04.2001-
01.01.2009 > Mittelspannungsnetz
- Ab 10kWp Nachrüstungspflicht bis zum 31.12.2014
- Ab 30kWp Nachrüstungspflicht bis zum 31.05.2014
- Ab 100kWp Nachrüstungspflicht bis zum 31.08.2013
- Für den Anlagenbetreiber entstehen keine Kosten
- Kosten werden zu 50% über die Netzentgelte
geltend gemacht